Anleitung zur technischen Prüfung und Untersuchung der künstlichen blauen Ultarmarine; von W. Büchner

Aus dem Gewerbeblatt für das Großherz. Hessen, 1854, S. 270

 

  Das künstliche blaue Ultramarin in ungemischter reiner Waare besitzt eine blaue Farbe in verschiedenen Schattierungen und Grundtönen, welchen kein anderes Blau entgegentreten kann. … Soll Ultramarin nicht nur Kaufmannswaare sein, deren äußeres Ansehen durch graciöses Auftreten zum Kaufe verlockt, – sondern seinem Zweck, der Verwendung in den technischen Gewerben, entsprechen, dann erwartet man im allgemeinen: Körperfeinheit, Vertheilbarkeit in Ölen, Firnissen, Wasser und Leimwasser, Farbekraft; ferner muß es frei von Salz und ungebundenem Schwefel seyn, sich nur durch wenig Bindungsmittel binden lassen und behufs des Gebrauches in den Papierfabriken alaunwiderstandsfähig seyn. …

 

Aus dem Gesagten geht nun hervor, daß sich die Anwendung des Ultramarins auf folgende Verwendungen beschränkt, denen noch die unbedeutenderen Benutzungen angefügt werden könnten: 1) zu Leimanstrich der Tüncher; 2) zum Oel- und Firnißanstrich; 3) zur Malerei; 4) zum Bläuen weißer Waaren, mit Smalte vermischt oder pur; 5) zum Maschinenpapier; 6) zum Hand- oder Büttenpapier; 7) zum Tapetendruck und Tapetenfond; 8 ) zur Buntpapierfabrikation; 9) zum Kattun-, Wolle- und Jaconettedruck; 10) zu Siegellack, lithographischen Arbeiten, Oblaten u.s.f. . … Für alle diese Verwendungen ist es nicht nur eine Calculationsfrage, wie weit man mit einem gebenen Quantum Ultramarin reicht, sondern es ist auch bei jeder Lasurfarbne das Resultat um so schöner, je weniger davon aufgetragen werden muß. Diese Eigenschaft drücke ich mit dem Worte Farbekraft und Farbenreichthum aus. …“

Polytechnisches Journal. Herausgegeben von Dr. Johann Gottfried Dingler und Dr. Emil Maximilian Dingler. Dritte Reihe. Vierunddreißigster Band. Jahrgang 1854. Stuttgart und Augsburg. J.G.Cotta´sche. SS. -373 375