„Denkt an die Verfassung des Großherzogthums. – Nach den Artikeln derselben ist der Großherzog unverletzlich, heilig und unverantwortlich. Seine Würde ist erblich in seiner Familie, er hat das Recht Krieg zu führen und ausschließliche Verfügung über das Militär. Er beruft die Landstände, vertagt sie oder lößt sie auf. Die Stände dürfen keinen Gesetzes-Vorschlag machen, sondern sie müssen um das Gesetz bitten, und dem Gutdünken des Fürsten bleibt es unbedingt überlassen, es zu geben oder zu verweigern. Er bleibt im Besitz einer fast unumschränkten Gewalt, nur darf er keine neuen Gesetze machen und keine neuen Steuern ausschreiben ohne Zustimmung der Stände. Aber theils kehrt er sich nicht an diese Zustimmung, theils genügen ihm die alten Gesetze, die das Werk der Fürstengewalt sind, und er bedarf darum keiner neuen Gesetze. Eine solche Verfassung ist ein elend jämmerlich Ding. … “ (Georg Büchner, Der Hessische Landbote)

 

Die erste hessische Verfassung von 1820, von der Büchner so wenig hielt, ist nicht zuletzt „seine“ Verfassung, die „unsrer“ Büchners. Der Butzbacher Lehrer Fritz Weidig wird aktenkundig, weil er sie seinen Schülern zum Auswendiglernen aufgibt; sein „Leuchter und Beleuchter für Hessen“ kann trotz des Verfassungsverbotes von Zensur nur illegal erscheinen, ebenso – „natürlich“ – der Hessische Landbote. Wilhelm Schulz hat ihr immerhin bei der Anklage wegen illegaler Veröffentlichung seines „Frag- und Antwortbüchlein …“ einen Freispruch zu verdanken. Die Landboten-Verschwörer werden – trotz oder wegen der Verfassung – Opfer von Verfolgung, Haft, Folter und Exil: Büchner stirbt in Zürich, Weidig im Darmstädter Arresthaus.

Die gleiche Verfassung übersteht nach kurzer Liberalisierung die 48er-Revolution (während der Wilhelm Büchner und August Becker im sogenannten Revolutionslandtag sitzen) und auch die Deutsche Reichsgründung von 1871. Georgs Geschwister bleiben ihr ihr Leben lang untertan – bis auf Alexander, der nach dem Verlust der Anwaltszulassung wegen „Hochverrats“ eben dieser Verfassung schließlich nach Frankreich auswandert. Erst mit dem Niedergang der Monarchie 1918 und dem Inkrafttreten der demokratischen Verfassung des Volksstaates Hessen endet ihre Geltung. Sie begleitet damit Hessens Weg in die Moderne. Uns interessiert an diesem Gesetzeswerk, das durchaus nicht demokratisch entstand, ob, wie und warum es dennoch Fortschritt bedeutete. 

„Jeder Hesse ist vor dem Gesetz gleich“

und „Die Presse und der Buchhandel sind in dem Großherzogthume frey“ –

die Paragraphen formulieren Grundrechte, auf die Berufung im Gerichtsverfahren möglich war. 

Am Anfang unserer Überlegungen zur Bedeutung dieser „oktroyierten“ Verfassung stand ein Zitat. Liselotte Eder, R. W. Fassbinders Mutter, sagt im Episodenfilm „Deutschland im Herbst“

„Am besten wär so’n autoritärer Herrscher,
der ganz gut ist und ganz lieb und freundlich“

Wir fragen uns: 

Was bedeutet es für ein Staatswesen, wenn seine Verfassung nicht von der Gewalt des Volkes her kommt? „Nichts als leeres Stroh, woraus die Fürsten die Körner für sich herausgeklopft haben. … Eine solche Verfassung ist ein elend jämmerlich Ding“ schreibt Büchner im Hessischen Landboten. War sie nicht auch eine Verbesserung gegenüber der vorherigen, gesetzlosen Aristokratenwillkür? 

„Erscheint gemäß der Hessischen Verfassung ohne Zensur“ schreibt Friedrich Weidig über seine (illegale) Flugschrift, die in Wirklichkeit von der Staatsgewalt unerbittlich verfolgt wird, indem sie die „Karlsbader Beschlüsse“ der reaktionären Fürsten über die eigene Verfassung stellt. Hatte nicht alleine die Erwähnung von Zensurfreiheit eine verpflichtende Bedeutung, auf die sich Beschuldigte berufen konnten? 

Wären die ungebildeten Tagelöhner und Bauern denn überhaupt imstande gewesen, republikanisch-demokratisch zu agieren und sich selbst zu verwalten? 

Musste nicht vor der Wahl erst die Ermächtigung zur Wahl, Bildung, politisches Bewusstsein, geschaffen werden? 

„Mästen Sie die Bauern, und die Revolution bekommt die Apoplexie. Ein Huhn im Topf jedes Bauern macht den gallischen Hahn verenden.“ schreibt Büchner. Wohlstand für alle scheint allemal wichtiger als Büchners Gleichheitsträume. Was wäre von einem Volk von Illiteraten und Hungerleidern an Perspektive zu erwarten gewesen?

„Dem Fürsten sein dankbares Volk“ (Inschrift auf dem verwirklichten Denkmal, dem „Langen Ludwig“ in Darmstadt). Die Bilder zeigen Ausschnitte aus der Denkmal-Karikatur von Jaques Tilly

 

 

Zu diesen Fragen fanden wir aktuell überraschende, ja beängstigende Parallelen:

Was sind Wähler*innen bereit, für ein Huhn im Topf dranzugeben? Dass das Fressen vor der Moral kommt, weiß Bertolt Brecht, und Büchners Woyzeck sagt „Wer kein Geld hat. Da setz einmal einer seinsgleichen auf die Moral in die Welt[.] Man hat auch sein Fleisch und Blut.“

In Polen kauft sich die Regierung Stimmen mit Wahlgeschenken, in Ungarn ist die Pressefreiheit ernsthaft bedroht und die Kapriolen des gewesenen amerikanischen Präsidenten lassen an Büchners König Peter vom Königreich Popo denken. Weltweit lässt sich undemokratisches Regieren hemmungslos „demokratisch“ legitimieren. 

Die Volksrepublik China erscheint heute manchen in Westeuropa als Prototyp einer anderen Moderne. Was nach unserer Auffassung sorgsamer Abwägung und schwieriger Abstimmungsprozesse bedarf, wie große Bauvorhaben oder weitreichende politische Strategien, wird dort scheinbar mit einem Federstrich der autokratisch herrschenden Politbürokratie entschieden. Nicht zuletzt wegen der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Dynamik, die scheinbar so ermöglicht wird, werden durchaus sympathisierende Stimmen dafür laut. Hat nicht die chinesische Parteiautokratie in den achtziger Jahren nach Mao Tse Tungs Tod jahrzehntelangen Bürgerkrieg und den Zerfall des riesigen Reiches in „warlordships“ verhindert? War das die gebrachten Opfer an Demokratie und Freiheit nicht wert? Wie einfach wäre doch bei uns die Stromtrassenplanung, der Autobahnbau oder die Veränderung der Reise- oder Ernährungsgewohnheiten unter solchermaßen vereinfachten „chinesischen“ Verhältnissen! Auch das entwicklungspolitische Engagement der VR China, insbesondere in Afrika, das sich nicht um demokratische Legitimation, geschweige denn Demokratiebildung, schert, wird durchaus als nachahmenswert oder vorbildlich beschrieben. 

Fassbinders Mutter bringt es auf den Punkt: ein „guter König“ wäre billiger und effektiver als unsere aktuellen Regierungsformen. 

Warum dennoch diskutieren statt durchregieren, warum dennoch Konsens statt Dominanz, warum dennoch Kompromiss statt Befehl?

In der Büchnerstadt werden wir uns dem stellen – nach, trotz, mit oder ohne Corona – , und wir wollen die gefundenen Antworten öffentlich machen. Wir wollen es nicht dabei belassen, auf dem Elfenbeinturm akademische Debatten zu führen, wir wollen Diskurs führen und weitergeben. Daher werden wir Forschende zur Materie als „Inputgebende“ und künstlerisch Gestaltende als „Output-Gebende“ einladen. Sie sollen sich mit uns auf diese Fragen akademisch und künstlerisch einlassen, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, aktuelle Vermittlungsformen für ihren Befund finden und öffentlich präsentieren. 

 

Ganz gemäß Büchners Haltung: „ …der dramatische Dichter ist in meinen Augen nichts, als ein Geschichtschreiber, steht aber über Letzterem dadurch, daß er uns die Geschichte zum zweiten Mal erschafft und uns gleich unmittelbar, statt eine trockne Erzählung zu geben, in das Leben einer Zeit hinein versetzt, uns statt Charakteristiken Charaktere, und statt Beschreibungen Gestalten gibt.“ 

Von Peter Brunner